Lohn - & Gehaltsbuchhaltung
Lohn- & Gehaltsbuchhaltung
Im Rahmen der Lohnbuchhaltung bieten wir nach §6 Nr. 3 und 4 StBerG folgende Leistungen an:
- laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen fertigen
- Erstellung der Brutto- / Nettoabrechnungen für die Mitarbeiter
- An- und Abmeldung von Mitarbeitern
- Erstellung und Übermittlung der erforderlichen Meldungen an die Sozialversicherungsträger, Finanzämter und Berufsgenossenschaften
- Lohnsteueranmeldung
- Führen der Lohnkonten
- Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
- Erstellung von Statistiken an das Statistische Landesamt
- Übernahme der gesamten geschäftlichen Korrespondenz
- Ordnungsgemäße Archivierung der notwendigen Unterlagen
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch steht Ihnen Sabrina Klein zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und zu besprechen, wie wir Sie bei Ihren buchhalterischen Anliegen unterstützen können.
Dieses Erstgespräch ermöglicht beiden Partnern, einen ersten Eindruck voneinander zu gewinnen und festzustellen,
ob die beruflichen Vorstellungen zueinander passen sowie wie die Zusammenarbeit aussehen könnte.
Auf Basis des Erstgesprächs erhalten Sie im Anschluss auf Wunsch ein maßgeschneidertes Angebot.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 10:00 – 19:00 Uhr
Weitere nach Vereinbarung
Rechtlicher Hinweis
* Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an: Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
Hinweis: Wir führen keine Steuer- oder Rechtsberatung durch!